Information für HundebesitzerInnen

Jeder Hund, welcher älter als 3 Monate ist, muss in der Gemeinde angemeldet werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Europäischer Hundepass
  • Bei Erst-Hundehaltern einen Sachkundenachweis
  • 4,00 € für die Ausstellung einer Gemeinde-Hundemarke

Bei Tod oder Gemeindewechsel des Hundes vergessen Sie bitte nicht, uns ehestmöglich darüber zu informieren. 

Es ist unerlässlich, am Halsband Ihres Hundes eine im Gemeindeamt Ebbs abzuholende Hundemarke anzubringen, damit etwaige entlaufene Tiere zugeordnet und Sie als Hundehalter rasch informiert werden können.

Eintrag in die Heimtierdatenbank

Seit Jänner 2010 müssen gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen. Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechipt werden. Darüber hinaus ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe – in der amtlichen Heimtierdatenbank zu registrieren. Durch diese Maßnahmen können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde identifiziert und ihrem Halter auch über die Gemeindegrenzen hinaus zurückgebracht werden.

Haftpflichtversicherung

Außerdem wird vom Landes-Polizeigesetz seit 21.01.2011 der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gefordert, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Diese muss bei einem mehr als 3 Monate alten Hund innerhalb eines Monats nachgewiesen werden.

Sachkundenachweis

Hundehalter, die erstmals einen Hund in der Gemeinde anmelden („Hunde-Neueinsteiger“), müssen eine theoretische Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden über die Wirtschaftskammer angeboten und von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten abgehalten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs trat mit 1. Oktober 2020 in Kraft, bei Nichtbefolgung ist mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen. 

  • Den Plan mit der Übersicht der Hundegassistationen in Ebbs finden Sie hier.
  • Den Plan mit der Übersicht der Bereiche, in denen in Ebbs Leinenzwang oder Maulkorbpflicht gilt, finden Sie hier.